Das letzte Konzil hat u.a. die Mitarbeit der Laien in der Kirche neu betont und gefördert. Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat mehrere Ausschüsse in größeren Pfarrgemeinden etwa zu den Themenbereichen Liturgie, Mission, Caritas, Jugend, Ehe und Familie, Senioren, Massenmedien, Festgestaltung, Bau und Verwaltung. In diese Ausschüsse werden meist auch Nichtmitglieder des PGR berufen, was zu einer breiteren Mitarbeit der Kirchenbesucher führt.
Für die Diözesen in Deutschland gilt im Rückgriff auf die Würzburger Synode (1976): Lediglich beratend wird der Pfarrgemeinderat bei allen Angelegenheiten tätig, die dem Pfarrer als beauftragtem Seelsorger und Leiter der Gemeinde übertragen sind. Beschließen kann er Maßnahmen, die den Dienst der Gemeinde für die Gesellschaft und die Welt betreffen: zum Beispiel Caritas, Medien, Dritte-Welt-Projekte, Politik und Kirchenasyl. Nicht in die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates fallen Fragen der Vermögensverwaltung. Für sie ist der Pfarrverwaltungsrat, die Kirchenverwaltung oder der Kirchenvorstand zuständig.
Eine Abstimmung zwischen dem Kirchenvorstand, der Kirchenverwaltung oder dem Pfarrverwaltungsrat ist sinnvoll. Gegenseitige personelle Vertretungen sind in der Regel in den jeweiligen Satzungen verankert. So gibt es auch in der Gemeinde Mariä-Himmelfahrt als gewählte Gremien die Kirchenverwaltung und den Pfarrgemeinderat.
Der Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit will die vielfältigen Aktionen und Veranstaltungen der Gemeinde auf verschiedene Weise einer breiten Öffentlichkeit erschließen und selbst Veranstaltungen planen und durchführen. Um die Kommunikation mit der Gemeinde zu erleichtern, entstand zB. diese Homepage.
Die Katholische Dirndelschaft, mit Maria Ruland ist einer von wichtigen Zweigen der Pferrei die immer aktiv zu dem Kirchenleben beitragen.
Aber auch noch viele weitere Gruppierungen finden Sie auf diesen Seiten.